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   BayObLG, 29.08.2002 - 1Z BR 103/02   

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https://dejure.org/2002,7922
BayObLG, 29.08.2002 - 1Z BR 103/02 (https://dejure.org/2002,7922)
BayObLG, Entscheidung vom 29.08.2002 - 1Z BR 103/02 (https://dejure.org/2002,7922)
BayObLG, Entscheidung vom 29. August 2002 - 1Z BR 103/02 (https://dejure.org/2002,7922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § 2091

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084 § 2091
    Testamentsauslegung bei Verfügungen über "Hauptgebäude" und "ganzes Gebäude"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Testaments; Nachlass; Grundstück mit Haupt- und Nebengebäude; Einziehung des Erbscheins ; Eintritt des Nacherbfalls; Nacherbfall durch Scheidung; Umfang der Nacherbfolge

Verfahrensgang

  • AG Kempten - VI 453/73
  • LG Kempten - 4 T 1353/01
  • BayObLG, 29.08.2002 - 1Z BR 103/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 326
  • Rpfleger 2003, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 1Z BR 103/02
    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1977, 59/66; 1994, 313/318).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 1Z BR 103/02
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - z.B. ein Teil des Testamentswortlauts - übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut, nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG NJWE-FER 2000, 93; MünchKomm/ Leipold BGB 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 1Z BR 103/02
    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1977, 59/66; 1994, 313/318).
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